Umsatzsteuervoranmeldung in Österreich: Fristen, Rhythmus und das Formular U30
Wer in Österreich umsatzsteuerpflichtig ist, meldet die Umsatzsteuer laufend an das Finanzamt. Das passiert mit der Umsatzsteuervoranmeldung, kurz UVA. Dieser Leitfaden erklärt, wann Sie monatlich oder vierteljährlich melden, wann die UVA fällig ist und was bei Verspätung passiert.
Das ist eine allgemeine Information. Es ist keine Beratung zu Ihrem eigenen Fall.
Was ist die UVA?
Die Umsatzsteuer ist eine Abgabe, die Sie selbst berechnen. Sie ziehen von der Umsatzsteuer auf Ihre Umsätze die Vorsteuer aus Ihren Einkäufen ab. Ist die Umsatzsteuer höher, ergibt sich eine Zahllast, also eine Vorauszahlung an das Finanzamt. Ist die Vorsteuer höher, melden Sie den Überhang, und er wird Ihrem Abgabenkonto gutgeschrieben. (usp.gv.at: Umsatzsteuervoranmeldung)
Das Finanzamt schickt Ihnen keine Erinnerung. Den Fälligkeitstag müssen Sie selbst im Blick haben. (bmf.gv.at: Fristen und Fälligkeiten)
Monatlich oder vierteljährlich?
Der Rhythmus hängt vom Umsatz im Vorjahr ab. (usp.gv.at: Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung)
| Umsatz im Vorjahr | Voranmeldungszeitraum |
|---|---|
| mehr als 100.000 Euro | Kalendermonat |
| höchstens 100.000 Euro | Kalendervierteljahr |
Grundsätzlich ist der Kalendermonat der Voranmeldungszeitraum. Bis 100.000 Euro Vorjahresumsatz gilt das Vierteljahr.
Lieber monatlich? Wenn Sie die Voranmeldung für den ersten Kalendermonat des Jahres fristgerecht abgeben, wählen Sie damit den Kalendermonat als Zeitraum. (usp.gv.at)
Müssen Sie die UVA überhaupt einreichen?
Die Ausfüllhilfe zum Formular U30 für 2026 sagt (bmf.gv.at: U30a 2026, PDF):
- Lag Ihr Umsatz im Vorjahr über 55.000 Euro, müssen Sie Voranmeldungen einreichen.
- Lag er nicht darüber, entfällt die Pflicht zur Abgabe, wenn Sie die Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag vollständig zahlen oder sich keine Vorauszahlung ergibt.
Auch dann kann das Finanzamt die laufende Abgabe anordnen, zum Beispiel wenn Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt wurden. (usp.gv.at) Achtung: Die Pflicht, die Steuer selbst zu berechnen und rechtzeitig zu zahlen, bleibt in jedem Fall.
Wann ist die UVA fällig?
Die UVA ist spätestens am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats einzureichen. Am selben Tag ist die Zahllast zu zahlen. (usp.gv.at) Beispiel: Die Zahllast für Mai ist am 15. Juli zu entrichten.
Für Vierteljahreszahler liegen die Termine am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar. (usp.gv.at)
Fällt der Tag auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, den Karfreitag oder den 24. Dezember, gilt der nächste Werktag. Darum war die Vorauszahlung für Juni 2026 erst am 17. August 2026 fällig. (bmf.gv.at)
Die nächsten Termine
Nach diesen Regeln ergeben sich ab heute:
| Zeitraum | Fällig am |
|---|---|
| September 2026 (Monatszahler) | Montag, 16. November 2026 (der 15. ist ein Sonntag) |
| Juli bis September 2026 (Vierteljahreszahler) | Montag, 16. November 2026 |
| Oktober 2026 (Monatszahler) | Dienstag, 15. Dezember 2026 |
Wie reichen Sie ein?
Die UVA ist grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Nur wenn das technisch nicht zumutbar ist, verwenden Sie den amtlichen Vordruck U30. (usp.gv.at)
Was passiert bei Verspätung?
Alle Angaben stammen von bmf.gv.at: Fristen und Fälligkeiten.
- Respirofrist: Bei Banküberweisung gibt Ihnen das Finanzamt drei Tage Spielraum. Wochenenden, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember zählen nicht mit.
- Säumniszuschlag: Zahlen Sie zu spät, beträgt der erste Säumniszuschlag zwei Prozent des nicht rechtzeitig gezahlten Betrags.
- Ausnahme: Der Säumniszuschlag entfällt, wenn die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und Sie in den sechs Monaten davor alle Abgaben rechtzeitig gezahlt haben.
- Verspätungszuschlag: Bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung kann ein Zuschlag von bis zu zehn Prozent festgesetzt werden, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist.
Und die Jahreserklärung?
Die UVA ersetzt nicht die Umsatzsteuererklärung für das ganze Jahr. Sie ist bis 30. April des Folgejahres einzureichen, bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni. (usp.gv.at)
Ihr Monatsablauf in fünf Schritten
- Belege und Kontoauszüge des Zeitraums vollständig erfassen.
- Umsatzsteuer und Vorsteuer getrennt nach Steuersätzen zusammenrechnen.
- Zahllast oder Überhang prüfen.
- UVA über FinanzOnline bis zum 15. des zweitfolgenden Monats einreichen.
- Die Zahllast so überweisen, dass sie rechtzeitig am Abgabenkonto ist.
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