Kleinunternehmer- und SVS-Rechner 2026: Was bleibt?
Kurze Antwort
Der Rechner prüft Ihren Umsatz gegen die Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro mit Toleranz bis 60.500 Euro. Dann schätzt er aus Ihrem Gewinn die SVS-Beiträge 2026 und zeigt, was vor Einkommensteuer bleibt. In den ersten drei Jahren zeigt er auch, was Sie für die Nachzahlung zurücklegen sollten.
Ihre Zahlen für 2026
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Beispiel mit Zahlen
Eine Gewerbetreibende im dritten Kalenderjahr hat 58.000 Euro Umsatz, im Vorjahr 49.000 Euro, und 14.000 Euro Betriebsausgaben ohne SVS. Die Person ist erfunden, die Sätze sind die der SVS für 2026.
Umsatzsteuer: 58.000 Euro liegen über der Grenze, aber innerhalb der Toleranz. 2026 bleibt sie befreit, 2027 nicht mehr.
SVS auf 44.000 Euro Gewinn:
| Beitrag | im Jahr |
|---|---|
| Pensionsversicherung, 18,5 % | 8.140,00 Euro |
| Krankenversicherung, 6,8 % | 2.992,00 Euro |
| Unfallversicherung, 12 × 12,96 Euro | 155,52 Euro |
| Selbständigenvorsorge, 12 × 8,43 Euro | 101,16 Euro |
| Summe | 11.388,68 Euro |
| Es bleiben vor Einkommensteuer | 32.611,32 Euro |
Vorläufig zahlt sie nur 160,81 Euro im Monat, also 1.929,72 Euro im Jahr. Die Differenz von 9.458,96 Euro kommt später als Nachzahlung. Legen Sie den Betrag am besten getrennt zurück, sobald sich der Gewinn abzeichnet. Zeitpunkt und Teilbeträge stehen bei den SVS-Beiträgen 2026.
So rechnet das Werkzeug
- Grenze: Über 55.000 Euro im Vorjahr gibt es heuer keine Befreiung. Bis 55.000 Euro heuer sind Sie befreit, bis 60.500 Euro noch bis Jahresende, darüber ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Die Details stehen bei Kleinunternehmer in Österreich.
- Beitragsgrundlage: Sie entspricht hier dem Gewinn vor SVS, mindestens 6.613,20 Euro und höchstens 97.020 Euro. Die SVS rechnet genauer: steuerpflichtige Einkünfte plus die vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge.
- Selbständigenvorsorge: Die SVS rechnet sie auf der vorläufigen Grundlage. In den ersten drei Jahren sind das 8,43 Euro im Monat. Danach setzt das Werkzeug vereinfachend die Grundlage aus Schritt 2 an.
Was das Werkzeug nicht rechnet
- Einkommensteuer. Sie kommt noch dazu, die Pauschalierung ebenso.
- Freiberufler nach FSVG. Dort gelten andere Sätze.
- Neue Selbständige. Es gelten dieselben Sätze, aber eine Versicherungsgrenze von 6.613,20 Euro im Jahr. Darunter ist der Mindestbetrag hier zu hoch angesetzt.
- Sonderfälle wie Mehrfachversicherung oder Befreiungen auf Antrag.
Der Rechner kennt Ihren Fall nicht. Verbindlich sind nur der Bescheid und die Vorschreibung der SVS.