Umsatzsteuer-Voranmeldung: Fristen, Zeitraum und ein Rechenbeispiel
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) geht elektronisch ans Finanzamt, bis zum zehnten Tag nach dem Ende des Zeitraums. Das ist in der Regel das Quartal, bei mehr als 9.000 Euro Steuer im Vorjahr der Monat. Bis zum selben Tag ist auch die Zahlung fällig.
Das ist eine allgemeine Information. Es ist keine Beratung zu Ihrem eigenen Fall.
Monat, Quartal oder gar nicht
| Umsatzsteuer des Vorjahres | Voranmeldung |
|---|---|
| mehr als 9.000 Euro | jeden Monat |
| bis 9.000 Euro | jedes Quartal |
| nicht mehr als 2.000 Euro | das Finanzamt kann Sie befreien |
Die Regeln stehen in § 18 Abs. 1 und 2 UStG. Kleinunternehmer geben keine Voranmeldung ab. Ob Sie einer sind, zeigt der Kleinunternehmer-Check.
Wer gründet: Die Regel läuft 2026 aus
Das Gesetz nennt für Gründer im Grundsatz den Monat, im Gründungsjahr und im Folgejahr. Für die Jahre 2021 bis 2026 gilt eine Ausnahme: Maßgeblich ist die Steuer, die Sie im Gründungsjahr erwarten, oder die aufs Jahr umgerechnete Steuer des Vorjahres. So steht es in § 18 Abs. 2 UStG, gelesen am 4. November 2026. Prüfen Sie den Text noch einmal, wenn Sie 2027 gründen.
Die Frist: Zwei Termine aus dem Kalender
Fällt der zehnte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
| Zeitraum | Zehnter Tag | Frist |
|---|---|---|
| 4. Quartal 2026 | Sonntag, 10. Januar 2027 | Montag, 11. Januar 2027 |
| 1. Quartal 2027 | Samstag, 10. April 2027 | Montag, 12. April 2027 |
Mit Dauerfristverlängerung haben Sie einen Monat mehr, für Abgabe und Zahlung (§ 46 UStDV). Sie stellen den Antrag elektronisch, spätestens zum Termin der ersten betroffenen Voranmeldung (§ 48 UStDV).
Rechenbeispiel: Ein Quartal
Eine erfundene Beraterin mit Quartalsmeldung rechnet das 1. Quartal 2027 ab:
| Posten | Bemessung | Steuer | Kennzahl |
|---|---|---|---|
| Umsätze zu 19 % | 40.000 Euro | 7.600 Euro | 81 |
| Umsätze zu 7 % | 5.000 Euro | 350 Euro | 86 |
| Vorsteuer aus Einkäufen | 2.480 Euro | 66 | |
| Zahllast | 5.470 Euro | 83 |
Die Bemessung tragen Sie in vollen Euro ein. Die Zahllast überweisen Sie bis zur Frist, hier bis zum 12. April 2027.
Was daraus für das nächste Jahr folgt
Bleibt es bei 5.470 Euro je Quartal, sind das 21.880 Euro im Jahr. Das ist mehr als 9.000 Euro, im Folgejahr meldet sie also monatlich.
Will sie dann die Dauerfristverlängerung, zahlt sie als Monatsmelderin eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV): 21.880 Euro geteilt durch 11 sind 1.989,09 Euro. Der Betrag ist nicht verloren. Er wird auf die letzte Voranmeldung des Jahres angerechnet (§ 48 UStDV).
Drei Fehler, die Zeit kosten
- Eine Eingangsrechnung ohne Pflichtangaben. Ohne eine richtige Rechnung ist der Vorsteuerabzug gefährdet. Die Pflichtangaben stehen bei unserer Rechnungsvorlage.
- Eine vergessene Rechnung. Sie gehört in eine berichtigte Voranmeldung für den betroffenen Zeitraum.
- Nur abgegeben, nicht bezahlt. Die Zahlung hat dieselbe Frist wie die Meldung.
Und Octobooks?
Octobooks berechnet die Kennzahlen der UStVA aus Ihren gebuchten Einträgen und zeigt zu jeder Zahl die Buchungen dahinter. Sie reichen die Anmeldung selbst ein, die direkte Übermittlung über ELSTER ist noch nicht eingeschaltet. Den Ablauf zeigt die Hilfe zu Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung. Für Österreich gelten andere Fristen: UVA und U30.