Kleinunternehmer-Grenze 2026: Kostenloser Check
Kurze Antwort
Für 2026 darf Ihr Gesamtumsatz 2025 höchstens 25.000 Euro betragen haben und 2026 höchstens 100.000 Euro erreichen. Wer 2026 gründet, hat im ersten Jahr nur die Grenze von 25.000 Euro. Wer eine Grenze im laufenden Jahr überschreitet, verliert die Regelung sofort.
Ihre Zahlen
Gezählt wird das Geld, das Sie erhalten haben, ohne Umsatzsteuer und ohne den Verkauf von Anlagevermögen. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Drei Fälle mit Zahlen
Die Personen sind erfunden, die Grenzen stehen im Gesetz.
| Umsatz 2025 | Umsatz 2026 | 2026 | 2027 |
|---|---|---|---|
| 21.000 Euro | 24.000 Euro | Kleinunternehmer | Möglich, bis 100.000 Euro in 2027 |
| 21.000 Euro | 38.000 Euro | Kleinunternehmer, denn 2025 und 2026 passen | Nicht mehr, denn 2026 lag über 25.000 Euro |
| 21.000 Euro | 112.000 Euro | Endet mit dem Umsatz, der 100.000 Euro überschreitet | Nicht mehr |
Der zweite Fall überrascht viele. 2026 bleiben Sie befreit, obwohl Sie 13.000 Euro über 25.000 Euro liegen. Die Folge kommt ein Jahr später: Ab dem 1. Januar 2027 rechnen Sie Umsatzsteuer ab und brauchen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Das Gründungsjahr ist strenger: Wer 2026 gründet und Umsätze über 25.000 Euro erreicht, verliert die Regelung schon mit dem Umsatz, der diese Grenze überschreitet (IHK Berlin).
Was als Kleinunternehmer gilt
- Rechnung: ohne Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG (§ 34a UStDV). Unsere Rechnungsvorlage hat die Zeile.
- Meldungen: keine Voranmeldungen und keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung (IHK Berlin).
- Vorsteuer: Sie können sie nicht abziehen. Wer viel einkauft, prüft den Verzicht.
- Verzicht: möglich, er bindet mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).
- E-Rechnung: Ausstellen müssen Sie sie nicht, empfangen können müssen Sie sie aber. Der E-Rechnungspflicht-Check zeigt das je Rechnung.
- Gewinn: Sie ermitteln ihn meist mit der EÜR.
Was der Check nicht rechnet
Der Check rechnet mit Ihren eingegebenen Summen. Steuerfreie Umsätze nach § 19 Abs. 2 UStG zieht er nicht ab. Die EU-weite Regelung nach § 19 Abs. 4 UStG prüft er nicht.
Für Österreich gilt eine andere Grenze von 55.000 Euro: Kleinunternehmer- und SVS-Rechner.