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Ratgeber

EÜR: Wer sie nutzen darf und ein Jahr als Rechenbeispiel

Mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln Sie den Gewinn als Einnahmen minus Ausgaben, nach dem Tag der Zahlung. Das dürfen Freiberufler und Gewerbetreibende unter den Grenzen von 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn. Eine GmbH darf es nicht.

Das ist eine allgemeine Information. Es ist keine Beratung zu Ihrem eigenen Fall.

Wer darf

Die Grundlagen sind § 4 Abs. 3 EStG und § 141 AO. Die EÜR geht elektronisch ans Finanzamt, nach amtlichem Datensatz; davon gibt es nur auf Antrag eine Ausnahme (§ 60 Abs. 4 EStDV).

Es zählt der Tag der Zahlung

Einnahmen gehören in das Jahr, in dem das Geld kommt. Ausgaben gehören in das Jahr, in dem Sie zahlen (§ 11 EStG). Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen kurz um den Jahreswechsel zählen zu dem Jahr, zu dem sie gehören. Als kurze Zeit gelten in der Praxis zehn Tage, und in diesen zehn Tagen müssen Fälligkeit und Zahlung liegen.

Drei Zahlungen um den Jahreswechsel 2026/2027:

Ein ganzes Jahr mit Zahlen

Eine erfundene Freiberuflerin rechnet Umsatzsteuer ab. Sie hat 2026 alles auf dem Konto gesehen, was hier steht:

Der Gewinn liegt 400 Euro über der Rechnung ohne Umsatzsteuer (60.000 minus 14.000 Euro). Der Grund: Von der Zahllast von 9.300 Euro waren Ende 2026 erst 8.900 Euro bezahlt. Die Umsatzsteuer gehört in der EÜR zu den Einnahmen und Ausgaben, und der Rest von 400 Euro wird erst 2027 zur Ausgabe.

Was oft schiefgeht

Und Octobooks?

Octobooks ist ein doppeltes Hauptbuch. Für Einzelunternehmer in Deutschland ordnet es die Zeilen des Hauptbuchs der EÜR zu und listet unbezahlte Rechnungen daneben auf. Sie übermitteln die EÜR selbst oder über Ihre Kanzlei, ELSTER ist nicht eingebaut. Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt dasselbe. Für Österreich: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und die E/A-Vorlage in Excel.

Aktualisiert 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Auskunft zu Ihrem eigenen Steuerfall.