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Ratgeber

E-Rechnungspflicht 2027: Betrifft sie mein Unternehmen?

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr 2026 bei Rechnungen an inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen. Alle anderen haben dafür bis Ende 2027 Zeit. Maßgeblich ist also Ihr Umsatz in diesem Jahr.

Das ist eine allgemeine Information. Es ist keine Beratung zu Ihrem eigenen Fall.

Lieber gleich mit Ihren Zahlen? Der E-Rechnungspflicht-Check prüft eine Rechnung in fünf Angaben.

Die Prüfung in vier Fragen

Die Quellen: § 14 Abs. 2 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, § 33 UStDV, § 34 UStDV, § 34a UStDV.

Der Zeitplan auf einen Blick

Die Rechnungen für Umsätze aus 2025 und 2026 müssen bis 31. Dezember 2026 übermittelt sein, damit diese Regel greift. (§ 27 Abs. 38 UStG)

Was zählt als Gesamtumsatz?

Es zählt der Gesamtumsatz im Sinne von § 19 Abs. 2 UStG aus dem Jahr vor dem Umsatz. Für 2027 ist das also 2026. Sehen Sie sich Ihre Zahl jetzt an, denn das Jahr endet in wenigen Wochen.

Rechenbeispiele

Was bis Jahresende sinnvoll ist

Die allgemeinen Regeln zur E-Rechnung stehen im Ratgeber E-Rechnung Pflicht.

Und Octobooks?

Octobooks erstellt und liest ZUGFeRD und XRechnung und prüft Rechnungen gegen die Norm EN 16931. Ob die Pflicht Sie trifft, müssen Sie anhand Ihrer Zahlen selbst oder mit Ihrer Kanzlei klären.

Aktualisiert 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Auskunft zu Ihrem eigenen Steuerfall.