E-Rechnungspflicht 2027: Betrifft sie mein Unternehmen?
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr 2026 bei Rechnungen an inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen. Alle anderen haben dafür bis Ende 2027 Zeit. Maßgeblich ist also Ihr Umsatz in diesem Jahr.
Das ist eine allgemeine Information. Es ist keine Beratung zu Ihrem eigenen Fall.
Lieber gleich mit Ihren Zahlen? Der E-Rechnungspflicht-Check prüft eine Rechnung in fünf Angaben.
Die Prüfung in vier Fragen
- Geht die Rechnung an ein anderes Unternehmen in Deutschland, für dessen Unternehmen? Wenn nein, etwa bei Privatkunden, gilt die Pflicht nicht.
- Ist der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei? Dann gilt sie ebenfalls nicht.
- Sind Sie Kleinunternehmer, oder liegt die Rechnung bei höchstens 250 Euro Gesamtbetrag, oder ist es ein Fahrausweis? Dann dürfen Sie weiter eine sonstige Rechnung schicken, auch nach 2027.
- Lag Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro? Dann müssen Sie ab Umsätzen in 2027 E-Rechnungen ausstellen. Sonst dürfen Sie 2027 noch Papier verwenden und, mit Zustimmung des Empfängers, andere elektronische Formate wie PDF.
Die Quellen: § 14 Abs. 2 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, § 33 UStDV, § 34 UStDV, § 34a UStDV.
Der Zeitplan auf einen Blick
| Umsatz ausgeführt | Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro | Gesamtumsatz 2026 bis 800.000 Euro |
|---|---|---|
| bis Ende 2026 | Papier, mit Zustimmung auch PDF | Papier, mit Zustimmung auch PDF |
| 2027 | E-Rechnung (EDI mit Zustimmung bleibt möglich) | Papier, mit Zustimmung auch PDF |
| ab 2028 | E-Rechnung | E-Rechnung |
Die Rechnungen für Umsätze aus 2025 und 2026 müssen bis 31. Dezember 2026 übermittelt sein, damit diese Regel greift. (§ 27 Abs. 38 UStG)
Was zählt als Gesamtumsatz?
Es zählt der Gesamtumsatz im Sinne von § 19 Abs. 2 UStG aus dem Jahr vor dem Umsatz. Für 2027 ist das also 2026. Sehen Sie sich Ihre Zahl jetzt an, denn das Jahr endet in wenigen Wochen.
Rechenbeispiele
- GmbH mit 1,2 Millionen Euro Gesamtumsatz 2026, Rechnung an eine deutsche GmbH im März 2027: E-Rechnung ist Pflicht.
- Einzelunternehmen mit 300.000 Euro Gesamtumsatz 2026, gleiche Rechnung: Papier ist 2027 noch erlaubt, PDF mit Zustimmung des Empfängers. Ab Umsätzen in 2028 ist die E-Rechnung Pflicht.
- Kleinunternehmer: Er muss auch nach 2027 keine E-Rechnung ausstellen, muss aber E-Rechnungen empfangen können.
- Handwerker mit 2 Millionen Euro Umsatz, Rechnung an eine Privatperson: Die Pflicht gilt für diese Rechnung nicht.
Was bis Jahresende sinnvoll ist
- Ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Gesamtumsatz 2026.
- Prüfen Sie, ob Ihr Programm eine E-Rechnung nach der europäischen Norm erstellen kann, also XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931.
- Schreiben Sie sich auf, welche Ihrer Kunden inländische Unternehmen sind.
- Testen Sie eine Rechnung mit einem Kunden, bevor es ernst wird.
Die allgemeinen Regeln zur E-Rechnung stehen im Ratgeber E-Rechnung Pflicht.
Und Octobooks?
Octobooks erstellt und liest ZUGFeRD und XRechnung und prüft Rechnungen gegen die Norm EN 16931. Ob die Pflicht Sie trifft, müssen Sie anhand Ihrer Zahlen selbst oder mit Ihrer Kanzlei klären.